Aktiengesellschaften an der Deutschen Börse
Aktiengesellschaften, kurz AG genannt, sind ein Unternehmen, deren Anteile in Stammaktien aufgeteilt sind. Für einen Börsengang ist das eine zwingende Voraussetzung. Die Anteile können von von Personen oder Organisationen erworben werden. Wenn Sie Aktien einer AG besitzen, sind Sie also Teilhaber an dem Unternehmen und haben Anspruch auf einen Teil des Gewinns, der in Form von Dividenden ausgezahlt werden kann.
Die europäische Aktiengesellschaft als Sonderform
In der EU ist auch eine Gründung als Europäischen Aktiengesellschaft (SE) möglich, die dann in verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union tätig ist.